Allgemeine Geschäfts Bedingungen

1 ALLGEMEINES 

Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Bezug in den Zirkuswagen oder der Jurte ab 15.00 Uhr am Anreisetag 

(bis 18.00 Uhr) möglich. 

Die Unterkuftsübergabe muss bis 11.00 Uhr am Abreisetag erfolgen. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Vermieter. 

Die von Ihnen gemietete Jurte / Zirkuswagen ist Eigentum von 

Wilfried Tölkes & Katharina Sturm

Höfferhof 1

53804 Much

folgend Vermieter genannt. 

 

2 ANMELDUNGEN/BUCHUNGEN 

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmünd­lich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie, wie für Ihre eige­nen Verpflichtungen, einstehen. Der Mietvertrag tritt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung in Kraft. Sollte·lhnen die Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 10 Tagen vorliegen, wenden Sie sich bitte unverzüg­lich an den Vermieter. Fernmündliche Mietverträge gel­ten für beide Parteien, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Tage beträgt und keine andere Möglichkeit der Bestätigung besteht. 

 

3 PREISE 

Die genannten Preise entsprechen den bei der Ausschreibung vorliegenden. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. 

Im Fall einer Änderung sind wir berechtigt, den Buchungspreis in dem Umfang zu erhö­hen, wie sich die Änderung verhältnismäßig auf das Fe­rienhausentgelt auswirkt. 

 

4 LEISTUNGSUMFANG 

Der vertragliche Leistungsumfang der Unterkünfte Zirkuswagen „Sternenhimmel& Jurte ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen sowie diesen allgemeinen Vertragsbedingungen. 

 

5 ÄNDERUNGEN 

Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen müssen in beiderseitigem Interesse in jedem Fall schrift­lich erfolgen und bedürfen einer Bestätigung durch den Vermieter. 

 

6 ZAHLUNG 

Zahlungen: Die angegebenen Zahlungen haben in festen Abständen zu erfolgen: 

30 % der Gesamtsumme 10 Tage nach der Buchung – der Restbetrag spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn. Sollte der Zeitbereich zwischen Buchung und Anreise weniger als 4 Wochen betragen, ist die Gesamtsumme umgehend fällig. 

 

7 RÜCKTRITT

Hinweis: Während des Lockdowns sind Reisen nur aus beruflichen oder sozial ethischen Gründen  gestattet. Besteht ein touristisches Beherbergungsverbot können Sie kostenfrei stornieren oder eine Gutschrift erhalten. .

 

Treten Sie vom Mietvertrag zurück, werden wir pro angemieteter Unterkunft eine angemes­sene Entschädigung laut folgender Aufstellung verlan­gen: Bei Buchung von Zirkuswagen bzw. der Jurte

  • bis 90 Tage vor Mietbeginn: 25 Prozent des Gesamtpreises;

  • bis 60 Tage vor Mietbeginn: 50 Prozent des Gesamtpreises;

  • nach diesem Zeitpunkt keine Erstattung

  • Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung     

 

7.1 NICHTANTRITT

Bei Nichtantritt zum Mietbeginn ohne Mitteilung an den Vermieter erlischt der Anspruch auf die Gesamtre­servierung. 

 

8 ERSATZMIETER 

Bis zum Mietbeginn kann sich jeder Mieter durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies mitteilt. Wir können jedoch dem Wechsel der Person des Mieters widersprechen, wenn der Dritte den gesetzlichen bzw. behördlichen Vorschriften entgegensteht. 

 

9 REKLAMATIONEN 

Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen leider nicht ausgeschlossen. Diese müssen unverzüglich an den Vermieter gestellt werden. Sollte das Problem in einer angemessenen Frist nicht gelöst worden sein, müssen Sie entsprechende Ansprüche wegen nicht ver­tragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages innerhalb eines Monats nach Beendigung der Mietdauer gegen­über dem Vermieter geltend machen. Nach dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche wegen nicht ver­tragsgemäßer Erfüllung verfallen nach 6 Monaten. Das Verfalldatum beginnt mit dem Tage, an dem das Miet­verhältnis enden sollte. 

 

10 HAFTUNG 

Die vertragliche Haftung ist auf das Unterkunftsentgelt beschränkt, soweit der Schaden vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Dies gilt nicht für Körperschäden. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und nicht Körperschaden sind, haften wir bis zu einem Betrag von EURO 50.-. übersteigt das Unterkunftsentgelt diese Summe, ist die Haftung auf das doppelte Entgelt beschränkt. Die Haftungssummen gelten je Gast. Etwaige höhere Summen müssen nachweisbar sein. 

Der Vermieter haftet nicht für die im Zirkuswagen oder Jurte verloren gegangene Wertsachen der Mieter. 

Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die während sei­nes Aufenthaltes durch Ihn, einen Mitreisenden oder Ihre Besucher entstehen. 

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter oder der Ver­waltung vor Ort ungefragt alle Schäden anzuzeigen, die während seines Aufenthaltes in dem Zirkuswagen oder der Jurte oder auf dem Gut Höfferhof verursacht wurden.

 

11 HAUSTIERE 

Haustiere dürfen mitgebracht werden.  

 

12 RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH UNS

Vor oder während des Aufenthaltes im Zirkuswagen/ oder in der Jurte kann der Vermieter ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. ihn kündigen, wenn ein Gast und/oder ein Mitreisender erheblich gegen Pflichten aus dem Vertrag verstößt, hierunter zählt auch, wenn Zahlungen nicht fristgemäß erbracht wurden. 

 

13 DATEN 

Der Vermieter ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten der Gäste elektronisch zu speichern. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, ist ein schriftlicher Widerspruch notwendig. Von einem Widerspruch aus­genommen sind Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhoben werden müssen. 

 

14 ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN 

Die bei den Unterkünften angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden. überzählige Personen können zurück gewiesen werden. Ausnahmeregelungen nach Absprache. Im Übrigen bleibt es vorbehalten, ein zusätzliches Nutzungsentgelt für die überzähligen Personen zu erheben. 

Alle Gäste sind angehalten, sich nach der geltenden Hausordnung zu richten (einzusehen vor Ort). Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis nach sich ziehen, ohne dass die Mietsumme ganz oder teilweise erstattet wird. 

 

15 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Siegburg 

 

16 SALVATORISCHE KLAUSEL 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesam­ten Mietvertrages zur Folge. 

 

18 DRUCKFEHLER 

Druckfehler verpflichten uns nicht. Die Preisangabe in der Buchungsbestätigung hat Gültigkeit. 

 

WIR WÜNSCHEN IHNEN EINEN ANGENEHMEN AUFENTHALT.